München wird zur Optionskommune
CSU-Stadtratsfraktion spricht sich für die Kommunalisierung
der Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2002 festgestellt, dass die eigens für die Umsetzung des SGB II gegründeten Arbeitsgemeinschaften (ARGE) aus Bund und Kommune dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung widersprechen, eine unzulässige Mischverwaltung darstellen und damit verfassungswidrig sind. Die Existenz der ARGEn wurde bis Ende des Jahres 2010 befristet.
Der Koalitionsvertrag der Regierung sieht vor, dies Aufgabe künftig in getrennter Aufgabenverteilung vollziehen zu lassen.
„Diese getrennte Aufgabenwahrnehmung würde einen riesigen Rückschritt bedeuten,“ führt der Fraktionsvorsitzende Stadtrat Josef Schmid aus. „Doppelte Antragsstellung und Prüfung, zwei bis vier Leistungsbescheide und erheblich mehr Behördengänge würden den bürokratischen Aufwand weiter anwachsen lassen. Das ursprünglich angestrebte Prinzip der „Hilfe aus einer Hand“ würde dadurch zerrissen. Deshalb wollen wir sämtliche Aufgaben der Grundsicherung und der Vermittlung der Arbeitssuchenden in eigener Verantwortung übernehmen. Unser Ziel ist es, die Arbeitsmarktpolitik für unsere Stadt selbst zu gestalten, um Langzeitarbeitslosigkeit gezielt vor Ort bekämpfen zu können“.
Der sozialpolitische Sprecher, Stadtrat Marian Offman. „Die Kommune ist an den örtlichen Verhältnissen am nächsten dran und kann wesentlich passgenauere Maßnahmen zur Vermittlung der Langzeitarbeitslosen gestalten. Die Entscheidung für eine Kommunalisierung ist auch wichtig für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur dadurch erhalten Sie Planungssicherheit beim Arbeitgeber Landeshauptstadt München.
Selbstverständlich ist dadurch der Bund nicht mehr aus der Finanzierungsverpflichtung entlassen. Voraussetzung für diesen Schritt ist, dass der Bund auch künftig die bisherigen Finanzmittel gewährleistet in identischer Höhe, als würde die getrennte Aufgabenwahrnehmung realisiert.“
