Bezirksausschüsse, Stadtplanung, Umwelt
27. Januar 2010

Ausgleichsflächen sinnvoll gestalten

Braucht nur die Zauneidechse Schutz?

Es dürfen nicht nur "Steinwüsten" bei uns im Westen angelegt werden. Ausgleichsflächen (zum Ausgleich für große Bauvorhaben) sollen auch nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden dürfen.

Auf Initiative von Andreas Fürst wurde die Landeshauptstadt München aufgefordert, das die für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1539 (Töginger Str. BAB A94) gesicherte Ausgleichsfläche ( 2,6 ha) in der Langwieder Haide Flur Nr. 2673 nicht der landwirtschaftlichen Nutzung zu entzogen werden.

Zur Begründung führte er an, das durch die derzeitige und zukünftige Bebauung der Landeshauptstadt München viele Ausgleichflächen benötigt werden, die derzeit häufig auf dem Gebiet des 22. Stadtbezirks ausgeglichen werden.(Ausgleichsflächen Langwieder Haide16 ha, Ausgleichsflächen in Freiham für die neue Tramlinie St. Emmeran usw.). Ausgleichsflächen sind gesetzlich bei großen Vorhaben vorgeschrieben. Zu deren Ausgestaltung gibt es aber unterschiedliche Auslegungen.

Diese Flächen gehen zusätzlich zu den geplanten Großbebauungen in Aubing Lochhausen und Langwied, der Landwirtschaft durch Maßnahmen wie Abschub des Oberbodens für immer verloren. Mit einer Nutzungsauflage, die Ausgleichflächen nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften, würden die Flächen aufgewertet und könnten den im Stadtbezirk ansässigen Betrieben angeboten werden.

Auch können dann dort heimische Pflanzen und Tiere eine neue Heimat finden und es wird nicht nur an die Zauneidechse gedachtet.

Die CSU-Fraktion im Bezirksausschuss ist gespannt auf die Antwort der Stadt München.

 

27. Januar 2010, Andreas Fürst


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